Was ist zu tun, wenn die Sanierung einer heruntergekommenen Immobilie unverhältnismäßig teuer würde? Die Antwort gibt es in diesem Rechtstipp.
Für verfahrensfreie Bauvorhaben ist zwar keine Baugenehmigung erforderlich, jedoch müssen Gartenhütten, Terrassenüberdachungen oder Stellplätze den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.