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Rechtstipp: Muss die Immobilie saniert werden?

Rechtstipp: Muss die Immobilie saniert werden?
Achim Schober, RechtsanwaltFoto: Grub Bahmann Rechtsanwaltspartnerschaft mbB

Was tun, wenn die Sanierung einer völlig heruntergekommenen Immobilie unverhältnismäßig teuer würde? Laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.10.2021 kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für ein unter ihnen aufgeteiltes stark sanierungsbedürftiges Gebäude kein dauerhaftes Nutzungsverbot aussprechen. Das Gebäude ist zu sanieren.

Gerade für Wohnungseigentümer älterer Immobilien hat die Entscheidung erhebliche praktische Bedeutung. Mangelnde Instandhaltung oder Überalterung entbinden die Wohnungseigentümer nach dem Urteil nicht von ihren Sanierungspflichten. Eine WEG sei grundsätzlich verpflichtet, gravierende Mängel an dem gemeinschaftlichen Eigentum zu beheben, die eine Nutzung des Sondereigentums erheblich beeinträchtigen oder ausschließen. Sie könne sich nicht auf eine Unzumutbarkeit der Kosten berufen.

Zum Zwecke der Gefahrenabwehr könne zwar ein Nutzungsverbot des gemeinschaftlichen Eigentums beschlossen werden. Ein dauerhaftes Verbot sei aber nur bei Zerstörung durch punktuelle Ereignisse wie Brände, Fluten oder Explosionen rechtmäßig.

Nutzungsverbot nicht rechtmäßig

Im genannten Fall ging es um ein altes, stark sanierungsbedürftiges Parkhaus in Augsburg, das größtenteils schon seit Jahren geschlossen war. Als das Bauamt Nachweise für den Brandschutz forderte, verhängte die WEG per Mehrheitsbeschluss ein komplettes Nutzungsverbot für das Parkhaus und wollte dieses nicht sanieren. Hier ging der BGH nicht mit. Trotz der hohen Kosten müsse die WEG die Immobilie sanieren. Das Urteil gilt auch für sanierungsbedürftige Immobilien, in denen sich Wohnungen befinden.

Achim Schober, Rechtsanwalt

Grub Bahmann Rechtsanwaltspartnerschaft mbB

Grub Bahmann Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
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