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Wer ist mein Erbe?

Wer ist mein Erbe?
Alexandra Wagner, RechtsanwältinFoto: Grub Bahmann Rechtsanwaltspartnerschaft mbB

Die meisten Menschen machen sich zu Lebzeiten nur ungern Gedanken über den Tod und – damit untrennbar verknüpft – den Weg, den ihr Vermögen danach geht. Doch nur so lassen sich „böse Überraschungen“ vermeiden. Zwar hat fast jeder eine grobe Vorstellung von der Erbfolge. Oft stimmt diese aber mit der Rechtslage nicht überein.

Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge. Danach erben nahe Verwandte grundsätzlich vor den ferneren. Irrtümer lauern beim Hinzutreten eines Ehegatten oder von Kindern. Die am weitesten verbreiteten Fehlvorstellungen beziehen sich auf das Erbrecht des Ehegatten: Ist der Erblasser verheiratet und hat Kinder, erbt bei seinem Tod nicht automatisch der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen. Schon jetzt erben die Kinder mit. Sind diese minderjährig, ist für bestimmte Geschäfte die Genehmigung des Familiengerichts nötig und es droht die Bestellung eines Ergänzungspflegers, der den überlebende Ehegatten in der Verfügung über das Vermögen einschränkt.

Erbengemeinschaft beachten

Sind keine Kinder vorhanden, dann sind die Schwiegereltern Miterben. In beiden Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft. In dieser sind die Miterben und das Vermögen grundsätzlich bis zur Auseinandersetzung , die sich häufig als schwierig erweist, gefangen. Ändern kann man die gesetzliche Erbfolge nur durch Testament oder Erbvertrag.

Welche konkreten Regelungen, auch zur steuerlichen Optimierung, sinnvoll sind, bleibt eine Frage des Einzelfalls. Hier helfen wir gerne weiter und stehen für eine Beratung zur Verfügung.

Alexandra Wagner, Rechtsanwältin

Grub Bahmann Rechtsanwaltspartnerschaft mbB

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