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Bundestagswahl für die Ludwigsburger

Bundestagswahl für die Ludwigsburger

Ludwigsburg – Für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September, richtet die Stadt Ludwigsburg 59 Wahllokale ein. Rund 60 000 Menschen dürfen in Ludwigsburg ihre Stimme abgeben. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnt.

Die Stadtverwaltung Ludwigsburg rät den Wählern, ihre Wahlberechtigung zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Briefwahl zu beantragen.
Wichtig: Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Wer eine Wahlbenachrichtigung erhält, kann davon ausgehen, dass er ins Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Montag, 28. August, zugestellt. Wer bis Sonntag, 3. September, keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 4. September, bis Freitag, 8. September, beim Wahlbüro des Ludwigsburger Fachbereichs Bürgerdienste das Wählerverzeichnis einsehen und Einspruch einlegen. Grundsätzlich kann nur in dem Wahllokal gewählt werden, das in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein.
Der Wahlschein beziehungsweise die Briefwahlunterlagen können beim Wahlbüro beantragt werden. Das geht schriftlich mit dem Rücksendeformular aus der Wahlbenachrichtigung oder im Internet unter www.ludwigsburg.de, per E-Mail oder persönlich im Wahlbüro. Wer den Antrag für jemand anderen stellt und/oder dessen Unterlagen abholen möchte, benötigt neben dessen unterschriebenem Wahlscheinantrag auch eine schriftliche Vollmacht.
Der Antrag per Internet ist erst möglich, wenn die Wahlbenachrichtigung vorliegt, weil Wählernummer und Wahlbezirk angegeben werden müssen. Der schriftliche Antrag kann entweder in einem frankierten Umschlag an den Fachbereich Bürgerdienste geschickt werden oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus oder den Bürgerbüros Neckarweihingen und Poppenweiler eingeworfen werden. Die Bürgerbüros nehmen Anträge auch während der üblichen Sprechzeiten entgegen und leiten sie an das Wahlbüro weiter.
Von den 59 Ludwigsburger Wahllokalen sind 57 rollstuhlgerecht. Ob ein Wahllokal rollstuhlgerecht ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Darauf befindet sich auch eine Telefonnummer, unter der es weitere Informationen zur Barrierefreiheit gibt, etwa zur Lage und zu den Zugängen.
Wer am Wahltag verreist ist, kann sich die Briefwahlunterlagen nachsenden lassen. Die Wahlunterlagen müssen allerdings so rechtzeitig zurückgeschickt werden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Wahlbüro eingehen. Im Bereich der Deutschen Post AG werden Briefwahlunterlagen übrigens kostenfrei befördert.
Wähler haben auch die Möglichkeit, schon bei Abholung der Briefwahlunterlagen vor Ort zu wählen. Das Ludwigsburger Wahlbüro des Fachbereichs Bürgerdienste in der Wilhelmstraße 9 hat montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet, montags und donnerstags außerdem von 13 bis 18 Uhr und dienstags sowie mittwochs von 13 bis 16 Uhr. Für Spätwähler hat das Wahlbüro am Freitag, 22. September, extra von 13 bis 18 Uhr geöffnet. (red)

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